Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Inhalt des Onlineangebotes - allgemeine Geschäftsbedingungen - Gestaltungen
Die Roberto-Gruppe (nachfolgend Roberto genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Roberto, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Roberto kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Die Roberto-Gruppe haftet ausdrücklich nicht für Viren, Trojaner, Würmer, etc. die durch den Datenverkehr übertragen worden sind (Internet, Datenträger usw.). Die Roberto-Gruppe bemüht sich zwar den Datenverkehr durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen virenfrei zu halten. Ganz auszuschließen ist dies aber nicht. Der User oder Kunde hat selbst für einen ausreichenden Anti-Viren-, Anti-Spy-, Anti-Wurm-Schutz etc. zu sorgen.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Roberto behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1.
Jeder der Roberto-Gruppe erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2.
Alle Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Animationen, Fotos, Filme, Vertonungen und deren digitale Bearbeitungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Werden Fotos, Filme, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Animationen, Vertonungen, etc. ohne ausdrückliche Genehmigung der Roberto-Gruppe zu gewerblichen Zwecken - insbesondere der Werbung benutzt oder an dritte natürliche oder juristische Personen oder Institutionen weitergegeben wird je Objekt eine Strafe von mindestens 10.000 € - in Worten zehntausend Euro fällig und dies unabhängig des Fortsetzungszusammenhanges.
2.3.
Die Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Animationen, Fotos, Filme und deren digitale Bearbeitungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Roberto-Gruppe weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Roberto-Gruppe eine Vertragsstrafe in Höhe der vierfachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDST/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.4.
Die Roberto-Gruppe überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5.
Die Roberto-Gruppe hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Roberto-gruppe zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDST/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
2.6.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht.

3. Vergütung
3.1.
Entwürfe, Grafiken, Layouts, Reinzeichnungen, Animationen, Fotos, Filme und deren digitale Bearbeitungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDST/AGD, sofern keine andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Die Preise werden jedes Jahr zum 2. Januar um den allgemeinen Inflationsprozentsatz wie vom statistischen Bundesamt ermittelt - automatisch angehoben.
Es ist die Künstlersozialabgabe zusätzlich separat in der derzeitigen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Weitere Informationen hierzu unter (ohne Gewährleistung des Funktionierens des Links):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_10922/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/arbeitgeber/Kuenstlersozialabgabe__node.html__nnn=true
3.2.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen, Grafiken, Layouts, Animationen, Fotos, Filme geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3.
Werden die Entwürfe, Grafiken, Layouts, Fotos, Filme später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Roberto-Gruppe berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4.
Die Anfertigung von Entwürfen, Grafiken, Layouts, Fotos, Filmen und deren digitale Bearbeitung und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Roberto-Gruppe für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung
4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Bei Homepagegestaltungen ist dies die Fertigstellung der Gestaltung - nicht die Onlinestellung. Bei Printgestaltungen sind dies die Fertigstellungen der Gestaltungen - nicht die Erscheinungstermine in den Medien. Beispiel: Ein Prospekt ist fertig gestaltet - der Auftraggeber entscheidet sich aber den Prospekt erst später zu streuen - dann ist die Vergütung trotzdem sofort zu zahlen. Die Vergütungen sind ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Roberto-Gruppe hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagsleistungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Bei Service-Verträgen wird nach Erbringung der Gestaltungsleistung per Einzugsermächtigung abgebucht. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, das die Roberto-Gruppe die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Roberto-Gruppe Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die Roberto-Gruppe ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Die Preise werden jedes Jahr zum 2. Januar um den allgemeinen Inflationsprozentsatz wie vom statistischen Bundesamt ermittelt - automatisch angehoben.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Layouts, Grafiken, Fotos, Filme, Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Die Roberto-Gruppe haftet nicht für Regressansprüche von Druckereien, Verteileragenturen, Post und anderen Dienstleistern aufgrund von Druckverschiebungen, die durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe des Auftraggebers hervorgerufen werden. Ohne Druckfreigabe des Auftraggebers sendet die Roberto-Gruppe keinerlei Daten zu den entsprechenden Betrieben und Dienstleistern.
5.2.
Die Roberto-Gruppe ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Roberto-Gruppe abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Roberto-Gruppe im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Filmen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.6.
Die Preise werden jedes Jahr zum zweiten Januar um den allgemeinen Inflationsprozentsatz wie vom Statistischen Bundesamt ermittelt - automatisch angehoben.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1.
An Entwürfen, Grafiken, Fotos, Filmen, Layouts, Logos und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4.
Die Roberto-Gruppe ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layout die im Computer erstellt wurden, an dem Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Roberto-Gruppe dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Roberto-Gruppe geändert werden.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Roberto-Gruppe Korrekturmuster vorzulegen.
7.2.
Die Produktionsüberwachung durch die Roberto-Gruppe erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Roberto-Gruppe berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Roberto-Gruppe 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Roberto-Gruppe ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Haftung
8.1.
Die Roberto-Gruppe haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Fotos, Filmen, Displays, Layouts, digitalen Dateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2.
Die Roberto-Gruppe verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
Eine Farbechtheit des Endproduktes wird nicht gewährleistet. Etwaige Farbabweichungen im Rahmen des üblichen Umfangs lösen keinerlei Ersatzansprüche aus. Nur wenn der Kunde beim Andruck anwesend ist und das Ergebnis in seiner konkreten Ausgestaltung abnimmt und freigibt, können spätere Abweichungen beanstandet werden. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8.3.
Sofern die Roberto-Gruppe notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Roberto-Gruppe. Die Roberto-Gruppe haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Fotos, Filme, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Roberto-Gruppe.
8.6.
Für die wettbewerbs- und warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeit haftet die Roberto-Gruppe nicht.
8.7.
Stellt ein Auftraggeber eigene Models zum Beispiel in Form von Mitarbeitern für Foto- und Filmaufnahmen zur Verfügung, so hat der Auftraggeber selber für entsprechende Modelverträge zu sorgen. Der Auftraggeber lässt ausdrücklich volle Gestaltungsfreiheit in der Art der Aufnahme wie auch in der nachträglichen digitalen Bearbeitung und Retusche der Fotos zu.
8.8.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Roberto-Gruppe geltend zu machen. Liegt zwischen Ablieferung des Werkes und Drucktermin oder Veröffentlichung in Medien weniger als 14 Tage - so gilt als letzter möglicher Termin der Beanstandung zwei Tage vor Veröffentlichung der Werke. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser quasi Verkürzung der 14-tägigen Reklamationszeit ausdrücklich einverstanden. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Roberto-Gruppe behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2.
Begriffserklärung "Suchmaschinenoptimierung bei der Gestaltung von Homepages:
"Suchmaschinenoptimierung" heißt, die zu gestaltende Homepage wird so programmiert, das nach Kentnisstand der Roberto-Gruppe die Suchmaschinenrobots die Inhalte der Website möglichst gut auslesen können. Da die Algorhytmen der Suchmaschinenspyder hochgeheim sind und auch häufig geändert werden, kann die Roberto-Gruppe keinerlei Garantien für Bestplatzierungen bei Google, Yahoo und anderen Suchmaschinen geben. Da Google den weltweit höchsten Nutzerprozentsatz von allen Suchmaschinen hat, wird in erster Linie auf Google und Yahoo (Nr.2) optimiert. Alle anderen Suchmaschinen sind zweitrangig. Auch der sogenannte "Pagerank" ist von vielen Faktoren wie z.B. regelmäßige Pflege und Änderung der Homepage abhängig. Bei Content-Management-Systemen ist hier die Grundlage für eine Selbstpflege ohne Programmierkenntnissen gegeben. Jeder Auftraggeber einer Gestaltung einer Homepage mit einem Content-Management-System (CMS) durch die Roberto-Gruppe bekommt hierzu eine ausführliche Einweisung in den Räumlichkeiten der Roberto-Gruppe.
9.3.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Roberto-Gruppe eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Roberto-Gruppe auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.4.
Die Preise werden jedes Jahr zum 2. Januar um den allgemeinen Inflationsprozentsatz wie vom statistischen Bundesamt ermittelt - automatisch angehoben.
9.5.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer, Mediengestalter, Fotografen oder Filmer übergebenen Vorlagen, Objekten und Models berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Roberto-Gruppe von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Schlußbestimmungen
10.1.
Erfüllungsort ist der Sitz der Roberto-Gruppe, Aurich.
10.2.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.







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